Verein, 20. Februar 2025

Einladung zur 53. Mitgliederversammlung am 13.03.2025 um 18 Uhr im TSV Vereinsheim

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Einladung zur 54. ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Neudorf-Bornstein von 1971 e.V. am Donnerstag den 13.03.2025 um 18.00 Uhr im Vereinsheim

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
  3. Beschlussfassung über das Wahlverfahren
  4. Anträge zur Ergänzung und Änderung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Tagesordnung
  6. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 22.04.24 und
    der Außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 18.06.24
  7. Gedenken an verstorbene Mitglieder
  8. Berichte des Vorstands
  9. Berichte aus den Abteilungen
  10. Bericht des Kassenprüfers
  11. Entlastung des Vorstands
  12. Vorstellung und Genehmigung Haushaltsplan für 2025
  13. Ehrungen
  14. Satzungsänderung (s. Anlage)
  15. Wahlen
    A 1.Vorsitzende (r) (2 Jahre)
    B Kassenwart (in) (2 Jahre)
    C 3.Vorsitzende (r) (2 Jahre)
    D Zwei Kassenprüfer (in) (1 und 2Jahre)
  16. Bestätigung des (in der Spartenversammlung gewählten) Fußballobmanns
  17. Verschiedenes
  18. Schließung der Mitgliederversammlung

Anträge zur Ergänzung und Änderung der Tagesordnung sind an den Vorstand
(Geschäftsstelle) schriftlich zu richten und müssen bis spätestens 07.03.25
eingegangen sein. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt
werden.

Auf der Mitgliederversammlung werden für den Verein wichtige Entscheidungen
getroffen. Es ist daher wichtig, dass viele Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Laut Satzung sind alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben,
stimmberechtigt.

Mit sportlichen Grüßen

Nici von Ketelhodt (1. Vorsitzender)

Anlage:

Zu TOP 11 - Satzungsänderung

§ 14 - Die Mitgliederversammlung lautet bisher:
3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest. Es sind alle Mitglieder zur Teilnahme einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung in den vereinsinternen Schaukästen, auf der Vereinshomepage und in der örtlichen Tageszeitung.

Der Vorstand schlägt vor, dass die Satzung unter § 14 wie folgt geändert wird:

§ 14 - Die Mitgliederversammlung
3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest. Es sind alle Mitglieder zur Teilnahme einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung in den vereinsinternen Schaukästen und auf der Vereinshomepage.

Weitere Ausführungen und Begründungen auf der Mitgliederversammlung.