Einladung zur 53. Mitgliederversammlung am 13.03.2025 um 18 Uhr im TSV Vereinsheim

Einladung zur 54. ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Neudorf-Bornstein von 1971 e.V. am Donnerstag den 13.03.2025 um 18.00 Uhr im Vereinsheim
TAGESORDNUNG
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Beschlussfassung über das Wahlverfahren
- Anträge zur Ergänzung und Änderung der Tagesordnung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 22.04.24 und
der Außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 18.06.24 - Gedenken an verstorbene Mitglieder
- Berichte des Vorstands
- Berichte aus den Abteilungen
- Bericht des Kassenprüfers
- Entlastung des Vorstands
- Vorstellung und Genehmigung Haushaltsplan für 2025
- Ehrungen
- Satzungsänderung (s. Anlage)
- Wahlen
A 1.Vorsitzende (r) (2 Jahre)
B Kassenwart (in) (2 Jahre)
C 3.Vorsitzende (r) (2 Jahre)
D Zwei Kassenprüfer (in) (1 und 2Jahre) - Bestätigung des (in der Spartenversammlung gewählten) Fußballobmanns
- Verschiedenes
- Schließung der Mitgliederversammlung
Anträge zur Ergänzung und Änderung der Tagesordnung sind an den Vorstand
(Geschäftsstelle) schriftlich zu richten und müssen bis spätestens 07.03.25
eingegangen sein. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Auf der Mitgliederversammlung werden für den Verein wichtige Entscheidungen
getroffen. Es ist daher wichtig, dass viele Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Laut Satzung sind alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben,
stimmberechtigt.
Mit sportlichen Grüßen
Nici von Ketelhodt (1. Vorsitzender)
Anlage:
Zu TOP 11 - Satzungsänderung
§ 14 - Die Mitgliederversammlung lautet bisher:
3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest. Es sind alle Mitglieder zur Teilnahme einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung in den vereinsinternen Schaukästen, auf der Vereinshomepage und in der örtlichen Tageszeitung.
Der Vorstand schlägt vor, dass die Satzung unter § 14 wie folgt geändert wird:
§ 14 - Die Mitgliederversammlung
3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest. Es sind alle Mitglieder zur Teilnahme einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung in den vereinsinternen Schaukästen und auf der Vereinshomepage.
Weitere Ausführungen und Begründungen auf der Mitgliederversammlung.